Die Magical Beer Box – Innovative Technik trifft auf Geschmack

 

Bier-NFT

Sommer, Sonne, Fußball-EM. Da schmeckt das Bier besonders gut. Das hat auch die Firma MetaBrewSociety für sich erkannt. Pünktlich zur Fußball-EM hat die innovative Brauerei aus Naila einen zweiten Non-Fungible Token (NFT) herausgebracht. 

Dieser NFT berechtigt im realen Leben zum Bezug von mindestens 20 Getränkeeinheiten aus dem umfassenden Getränkesortiment (u.a. Weizen, Pils, Helles, Lightbier, Cola-Mix und alkoholfreiem Bier). Egal ob Dose oder Flasche. Man kann den NFT ganz einfach per Kreditkarte oder der Kryptowährung Ether anschaffen (minten) und im Web-Shop der Brauerei einlösen – Privatpersonen prüfen natürlich vorher, ob sie die Haltefrist  (1 Jahr) ihrer Ether-Token bereits erreicht haben und somit kein steuerliches Event auslösen würden ;). Wer auf Nummer sicher gehen möchte, mintet besser per Kreditkartenzahlung. Die Einlösung des NFT gegen Bier stellt wiederum nach Rz. 79 des BMF-Schreibens vom 10.05.2022 ertragsteuerlich einen unbeachtlichen Vorgang dar. Das Ganze kostet 15 €, was ohnehin für diese hochwertigen Getränke ein guter Preis ist. Doch jetzt der Clou: Leser dieses Blogbeitrags bekommen bei der Verwendung des Keywords „taxtechblog“ einen Rabatt von 3 € je NFT. Also kostet die Kiste/ der Kasten nur 12 € und somit sogar etwas weniger als ein Kasten der beliebtesten Biersorten Deutschlands.

https://www.metabrewsociety.com/pages/mint-magical-beer-box

Staking und Airdrop

Und das war noch nicht alles:

  • Bei verzögerter (nicht sofortiger) Einlösung des NFTS gegen Bier gibt es Zinsen (Staking). Diese „Zinsen“ werden in Form von zusätzlichen Getränken ausgeschüttet
    • Je länger man mit dem Eintausch des NFT-Gutscheins wartet, desto mehr Getränke bekommt man. Je Quartal des Nichteinlösens kommt eine Flasche/Dose hinzu (die max. Laufzeit beträgt 10 Jahre)
  • Beim Kauf von 10 NFTs gibt es 1 NFT und ab 100 NFTs gibt es 20 NFTs gratis oben drauf

Eben eine richtige Magical Beer Box!

Blickwinkel Steuer

Transaktionen auf der Blockchain, die als Geschäftsvorfälle auf dem Datenverarbeitungssystem Blockchain aufgezeichnet werden nehmen zu. Die Kunst ist es, diese Geschäftsvorfälle unveränderlich und nachvollziehbar in die weiteren Prozesse der Finanzbuchhaltung zu überführen. Bis hin zur Deklaration beim Finanzamt. Handelt es sich ertragsteuerlich um einen Standardsachverhalt, gilt es bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung schon etwas crazy zu. Im vorliegenden Fall dürfte in der Herausgabe der NFTs ein Mehrzweck-Gutschein vorliegen. Mit der Folge, dass die Umsatzsteuer erst im Zeitpunkt der Einlösung anfällt (vertiefte Darstellung in Danielmeyer/Fuß UR 3/2024, 81), nicht im Zeitpunkt des Mints. Die Umsatzsteuer wird hierbei vom Verkäufer MetaBrewSociety übernommen.

Blickwinkel Tax Tech: Smart Contracts im Fokus der Finanzverwaltung

Die Krypto-Transaktion muss für das Finanzamt jederzeit nachvollziehbar sein. Blockchain-Transaktionen nutzen fortschrittliche Smart Contracts zur Abwicklung von Prüfung von Geschäftsvorfällen und zur Abwicklung einer Zahlung. Es ist wichtig, diese Mechanismen zu verstehen, um die Herkunft und den Kontext einer Transaktion korrekt beurteilen zu können.

Wichtig ist, es sind nicht die Smart Contracts selbst, die den Kaufvertrag ausmachen, sondern es ist das Angebot auf der Webseite des Verkäufers und die Annahme des Angebots durch das Signieren einer Transaktion in der Wallet des Benutzers. Dies kann analog zur Bezahlung mittels PayPal oder ApplePay betrachtet werden. Der Vertrag wird nicht zwischen Paypal und dem Käufer geschlossen, sondern zwischen dem Verkäufer (über dessen Webseite) und dem Käufer über die Abgabe einer Willenserklärung durch Drücken des Kauf-Knopfes. Erst nach dem Signieren der Transaktion, vergleichbar mit dem Drücken des Kauf-Knopfes, ist daher der Vertrag geschlossen; der Smart Contract prüft die gelieferten Informationen und der Programmcode wird durchlaufen. Kommt es nicht zu einer Fehlermeldung bei der Ausführung des Smart Contracts auf der Blockchain, so wird die Transaktion ausgeführt und die Zahlung automatisch finalisiert. 

Die Blockchain-Technologie bietet ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit, die genutzt werden kann, um den vollständigen Kontext und Verlauf einer Transaktion zu verstehen. Anders als bei traditionellen Systemen sind die Prüfung der vertraglichen Konditionen und die Zahlung hierbei als integrierte Prozesse zu verstehen. Die Bezahlung wird nicht durch separates Drücken eines Bezahlen-Knopfes ausgelöst, sondern sie wird automatisch angestoßen, nachdem z.B. der Saldo der Bezahlwährung in der Wallet des Käufers sowie die Verfügbarkeit der Ware im Warenwirtschaftssystem des Verkäufers validiert wurde.

Die im Smart Contract geprüften Bedingungen entsprechen somit (teilweise) der Prüflogik, die bei einer traditionellen Online-Bestellung allein in der Software des Shopsystems hinterlegt ist. Bei der Verwendung von Smart Contracts kann diese Shop-Logik in Teilen in den Smart Contract ausgelagert werden. Dies erlaubt der Finanzverwaltung bessere Nachvollziehbarkeit des Geschäftsvorfalls und erhöht die Transparenz. Wegen der Historisierung von Smart Contracts auf der Blockchain ist weiterhin sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt, der zum Zeitpunkt der Transaktion gültige Smart Contract geprüft werden kann. Bislang fehlt dazu zwar noch einschlägige Rechtsprechung, aber zusätzliche Dokumentationsanforderungen dürften hierdurch gedeckt sein. Herausforderungen sind in diesem Zusammenhang die (Maschinen-)Lesbarkeit, der Datenzugriff und die Zuordnung des Smart Contracts zum Unternehmen.

Dirk Schuster

Dirk Schuster

Dirk Schuster ist Tax Technology Spezialist und Prokurist bei FGS Digital am Standort Berlin. Über mehr als 10 Jahre bei einer Big4 richtete er seinen Fokus auf die Entwicklung und den Ausbau von neuen Tax Tech Tools für steuerliche Datenanalysen und beriet internationale Mandanten in komplexen, elektronischen Betriebsprüfungen.
Gustav Liedgens

Gregor Danielmeyer

Gregor Danielmeyer war jahrelang als Betriebsprüfer im Einsatz. Er ist als Gastdozent an der Bundesfinanzakademie in Brühl zum Thema digitale Betriebsprüfung tätig. Darüberhinaus ist er Autor von Aufsätzen zu aktuellen Fragen der digitalen Betriebsprüfung (z.B.: Die Schnittstellen-Verprobung).
Viktor Rebrant

Viktor Rebrant

Viktor Rebrant ist ein Steuerberater mit Spezialisierung auf die Schnittstelle von IT und Steuerrecht. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten und dem Bachelor of Laws (LL.B.) im Steuerrecht, hat er sich umfassend mit Themen wie Tax Compliance, GoBD, digitale Betriebsprüfung und steuerliche Datenanalyse auseinandergesetzt.