Mitteilungspflicht für Krypto-Transaktionen in den USA?

Krypto-Transaktionen sind längst nicht mehr nur ein Thema von „Krypto-Nerds“. Über verschiedenste Anbieter erhält die breite Masse Zugang zu diesen neuen (spekulativen) Investitionsmöglichkeiten, die einen raschen Profit versprechen. Nicht zuletzt untermalen Meldungen über „Bitcoin-Millionäre“ den „Traum des schnellen Geldes“. Zeitgleich geraten Krypto-Transaktionen verstärkt in den Fokus von Regulierung und Besteuerung. So auch in den USA. Dort sorgte der „Infrastructure Bill“ (INVEST in America Act) in den vergangenen Wochen für Furore in der Krypto-Szene. Noch ist der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen. Jedoch sieht es danach aus, als würde die US-Regierung eine Mitteilungspflicht für Krypto-Transaktionen einführen.

Infrastructure Bill der Biden-Regierung

Der Infrastructure Bill umfasst ein Gesetzespaket über Investitionen in die Infrastruktur der USA. Konkret geht es etwa um den Ausbau von ÖPNV, Zugstrecken, die Sanierung von Straßen und Brücken, High-Speed Internet, aber auch die Beseitigung von Altlasten durch Sanierung der Umwelt. (s. Fact-Sheet v. 28.07.2021). Insgesamt umfasst der Infrastructure Bill ein Investitionsvolumen von ca. 1,2 Billionen US-Dollar.

Aber was haben Infrastrukturmaßnahmen mit Kryptos zu tun?

Effektiverer Besteuerungszugriff bei Krypto-Transaktionen als Finanzierungsmaßnahme

Auf den ersten Blick ist der Zusammenhang zwischen Infrastrukturmaßnahmen sowie den Kryptos nur schwer erkennbar. Jedoch wird mittelbar auf Krypto-Transaktionen zurückgegriffen, um die geplanten staatlichen Investitionen zu finanzieren. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass die US-Regierung in Kryptoassets investieren will. Vielmehr soll der Infrastructure Bill u.a. eine Verstärkung des Besteuerungszugriffs bei Krypto-Transaktionen erwirken (s. Fact-Sheet v. 28.07.2021: „It is financed through […] strengthening tax enforcement when it comes to crypto currencies […])„. Es geht somit darum, Besteuerungsansprüche bei Krypto-Transaktionen stärker durchzusetzen.

Beabsichtige Einführung einer Mitteilungspflicht für Krypto-Transaktionen

Die US-Regierung setzt hierbei auf eine Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen. Konkret um eine Ergänzung der Mitteilungspflicht für „Broker“ in dem amerikanischen Bundessteuergesetz [Internal Revenue Code (IRC)]. Ein solcher muss gem. Sec. 6045 IRC den Finanzbehörden den Name und die Anschrift jedes Kunden sowie seine damit verbundenen Bruttoeinnahmen abgeben. Dies erfolgt durch einen sog. 1099-Steuerbericht (z.B. Form 1099-B).

Ergänzung der „Broker“-Definition

Sofern das Gesetz verabschiedet wird, gilt ab dem Jahr 2023 als „Broker“ „any person who (for consideration) is responsible for regularly providing any service effectuating transfers of digital assets on behalf of another person“ (s. Ergänzung des Sec. 6045(c)(1) IRC durch Infrastructure Investment und Jobs Act (H.R.3684), S. 2420). Somit würde zukünftig als „Broker“ zu qualifizieren sein, wer gegen Entgelt regelmäßig Dienste im Zusammenhang mit der Übertragung von digitalen Vermögenswerten für andere Personen erbringt.

Definition der „digital assets“

Komplettiert wird die Ergänzung der „Broker“-Definition durch die Definition der „digital assets“. Als „digital assets“ (digitale Vermögenswerte) sieht der Gesetzesentwurf in Sec. 6045(g)(3)(B) IRC folgende Definition vor: „Except as otherwise provided by the Secretary, the term ‘digital asset’ means any digital representation of value which is recorded on a cryptographically secured distributed ledger or any similar technology as specified by the Secretary“ (s. Ergänzung des Infrastructure Investment and Jobs Act (H.R. 3684), S. 2420 f.). Somit sind sämtliche digital repräsentierten Werte, die mittels einer dezentralen Datenbank Technologie (distributed ledger technology) verschlüsselt werden, als „digital assets“ zu qualifizieren.

Auswirkungen für die US-amerikanische Besteuerung von Krypto-Transaktionen

Die neue Mitteilungspflicht hätte zur Folge, dass Kryptohandelsplätze wie bspw. Binance, Kraken & Co. ihren Kunden die Steuerformulare 1099-B zur Verfügung stellen müssten. Einige Kryptohandelsplätze (wie z.B. Coinbase) stellen bereits heute Steuerformulare des Typs 1099-K aus, sofern mehr als 200 Trades im Jahr erfolgen und das Tradingvolumen mehr als 20.000 US-Dollar übersteigt. Diese berücksichtigen jedoch z.T. die Kostenbasis z.T. nicht. Das Tracking von Verlusten wird daher erschwert (Forbes v. 24.03.2021 – Don’t Follow 1099-Ks To Prepare Your Crypto Taxes). Durch die geplante Mitteilungspflicht über ein „Form 1099-B“ würde jeder Krypto-Trader einen (vereinheitlichten) Überblick über seine Einkünfte aus den Krypto-Transaktionen erhalten, der auch mit der Finanzverwaltung [Internal Revenue Service (IRS)] geteilt wird.

Kritik an der weiten Definition von „Broker“

Die sehr weit gefasste Definition des „Brokers“ wurde von der Krypto-Szene stark kritisiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Befürchtung, dass bspw. Miner, Staker sowie Software-Entwickler von der Meldepflicht betroffen werden. Im Regelfall sind diese aber gar nicht mit einem Broker vergleichbar und verfügen mitunter gar nicht über die entsprechenden Daten. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde durch den Senat abgelehnt. Allerdings besteht die Chance, das Gesetz im Repräsentantenhaus noch anzupassen.

Ähnliche Entwicklungen auf EU-Ebene zu erwarten

Während der vorstehend skizzierten amerikanischen Debatte, wurde mehrmals die Verhinderung von „crypto-tax-evasion“ als Grund für eine Mitteilungspflicht angeführt, d.h. die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen. Insoweit sind die Überlegungen einer Mitteilungspflicht nachvollziehbar. Die EU hatte bereits angekündigt, dass an der Erweiterung der EU-weiten Mitteilungspflicht auf Krypto-Transaktionen gearbeitet wird. Auf die Planung des „DAC8“ habe ich bereits in meinem Blogbeitrag v. 30.07.2021 hingewiesen.