Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­det Block­chain-Stra­te­gie

Das Bundeskabinett hat am 18.9.2019 seine Blockchain-Strategie verabschiedet. Federführend waren dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Einbeziehung der übrigen Ressorts. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung stellen die beiden Ministerien die erarbeitete Strategie und deren Ziele dar.
Ziel der Blockchain-Strategie ist es, die Chancen dieser Technologie zu nutzen und ihre Potenziale für die digitale Transformation zu mobilisieren. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden in fünf Aktionsfeldern vorgelegt:

Stabilität sichern und Innovationen stimulieren: Blockchain im Finanzsektor

Innovationen ausreifen: Förderung von Projekten und Reallaboren

Investitionen ermöglichen: Klare, verlässliche Rahmenbedingungen

Technologie anwenden: Digitale Verwaltungsdienstleistungen

Informationen verbreiten: Wissen, Vernetzung und Zusammenarbeit

Gleichzeitig sollen Möglichkeiten des Missbrauchs erkannt und verhindert werden. Die Bundesregierung sieht sich dabei dem Prinzip der Technologieneutralität verpflichtet.
Zudem soll das dynamische Blockchain-Ökosystem in Deutschland erhalten werden und weiter wachsen. Ferner soll Deutschland ein attraktiver Standort für die Entwicklung von Blockchain-Anwendungen in Wirtschaft und Verwaltung sein, wobei bei allen Anwendungsfällen sichergestellt werden muss, dass die staatliche Souveränität und der Schutz der Verbraucherinteressen gewahrt sind. Mit Blick auf die von Facebook initiierte Währung „Libra“ wird sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass neue, digitale Zahlungsmittel keine Alternative zu staatlichen Währungen werden.

Die veröffentlichte Blockchain-Strategie können Sie hier nachlesen.

Zur Frage, ob das Blockchain-Steuerrecht einem rechtspolitischen Handlungsbedarf unterliegt, hat Prof. Dr. Anzinger in seinem Beitrag vom 24.7.2019 Stellung genommen.