Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet

CbCR

Mit seinem Schreiben vom 28.1.2019 (III C 5 – S 7420/19/10002:002) hat das BMF nun zur Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet Stellung genommen.
Die zum 1.1.2019 in Kraft getretetenen Regelungen der §§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG werden auf insgesamt 10 Seiten näher erläutert.
Zunächst werden die in § 22f UStG geregelten Aufzeichnungspflichten konkretisiert, wobei neben den aufzuzeichnenden Grunddaten, zusätzliche Angaben aufzuzeichnen sind, die den Ort des Beginns der Beförderung oder der Versendung sowie den Bestimmungsort, den Zeitpunkt und die Höhe des Umsatzes betreffen.
Mit der Bescheinigung über die steuerliche Erfassung in § 22f Abs. 1 UStG setzt sich das BMF in den folgenden Rz. 4-10 des Schreibens auseinander.
Welche Fälle der Haftungstatbestand des § 25e UStG beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz umfasst, stellt das Schreiben in den folgenden Rz. 11-20 dar, um mit der abschließenden Rz. 21 die allgemeinen Übergangsvorschriften nach § 27 Abs. 25 UStG zu benennen.
Das Schreiben wird demnächst im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Es enthält wichtige Hinweise, die auch bei den technischen Dienstleistern im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung ihrer Tools Beachtung finden werden.
Zu den gesetzlichen Änderungen nutzen Sie den Blog-Beitrag von Vobbe und Dietsch.