Die Verfahrensdokumentation (VD) scheint der Dreh- und Angelpunkt der Digitalisierung zu sein. Musterverfahrensdokumentationen überschwemmen den Markt. Doch worauf kommt es wirklich an?
Dr. Jens-Peter Damas setzt sich in seinem neuen Beitrag (DB 30/2020, 1536-1541 https://research.owlit.de/document/84f0f374-5fc1-3461-8ed3-977a4993d4ba) strukturiert, detailliert und kritisch mit den Stellschrauben auseinander.
Hierbei wirft er zahlreiche Fragen zur VD auf:
- Was muss sie können?
- Wer muss Sie erstellen?
- Wer kann helfen?
- Welche gesetzlichen Grundlagen greifen für die VD?
- Wann erlangt das Finanzamt Schätzungsbefugnis?
- Wo greift das IKS?
- Und was hat ein Tax CMS in diesem Zusammenhang zu leisten?
Die Gefahr einer Ordnungswidrigkeit oder gar eines Steuerstrafverfahrens schwebt dabei nahezu permanent über dem/den Verantwortlichen. Die Pflichten und das Zusammenspiel aus VD, IKS und ggf. Tax CMS werden verdeutlicht. Als Fazit empfiehlt der Autor den Begriff Verfahrensdokumentation nicht in Stein zu meißeln, sondern pragmatisch in „Klärung der steuerlich relevanten Informationen“ umzudeuten. Eine Struktur-Checkliste zur VD rundet den Beitrag ab.