Bereits am 8.5.2020 hat die EU-Kommission beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Sie reagiert damit auf die aktuellen Schwierigkeiten der Unternehmen und Mitgliedstaaten aufgrund der Corona-Krise. Zum einen wird vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden dann erst ab dem 1.7.2021 gelten. Zum anderen ist die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) geplant. Die Mitgliedstaaten sollen so drei zusätzliche Monate Zeit erhalten, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Zudem sind drei zusätzliche Monate für die Mitgliedstaaten eingeplant, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen auszutauschen. Die Kommission hat die Vorschläge dem Parlament und dem Rat mitgeteilt, wobei von einer zeitnahen Verabschiedung ausgegangen wird. Diese und weitere Informationen zum Thema Steuern und Corona hat die EU-Kommission veröffentlicht.