Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 31.1.2020 (IV A 4 – S 0316-a/19/10012 :001 DOK 2020/0091447) den Hinweis auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Zusammenhang mit „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020“ bekannt gemacht.
Das BSI hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems berarbeitet. Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht und können dort aufgerufen werden.
Zu beachten ist, dass das BMF-Schreiben vom 28.2.2019 (BStBl I S. 206) teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019“ aufgehoben wird.