Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev eG übertragen. Der Fallbericht vom 4.12.2019 zur Beendigung ausschließlicher Konzessionsverträge zum Betrieb einer Vollmachtsdatenbank für Steuerberater zeigt, dass das Bundeskartellamt im Januar 2017 auf Grund von Beschwerden mehrerer Softwareanbieter ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die DATEV eingeleitet hatte. Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe exklusiver Konzessionen durch alle deutschen Steuerberaterkammern zum Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater an die DATEV.
Hierauf hat die BStBK reagiert und gemeinsam mit den Steuerberaterkammern zugesagt, dass die Vollmachtsdatenbank durch die BStBK ab Mitte 2020 im Eigenbetrieb geführt wird. Wichtig für die Steuerberater ist insoweit, dass sich in der Praxis keine Änderungen ergeben werden. Insbesondere bleiben die in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachten vollumfänglich erhalten. Als technischer Dienstleister dieser Übergangslösung wird die Datev eG mit Anerkennung des Bundeskartellamts fungieren.
Das Bundeskartellamt hat die Verpflichtungserklärungen durch förmlichen Beschluss nach § 32b GWB für verbindlich erklärt und das Verfahren einvernehmlich beendet.