Der digitale Finanzbericht – Abschlussdatenübertragung ohne Medienbruch

Bereits seit April 2018 stellen Banken und IT-Dienstleister ihre Prozesse und Anwendungen auf den bundesweit einheitlichen Standard „Digitaler Finanzbericht“ um.
Dabei wird auf die bereits eingeführte technische Infrastruktur der XBRL (EXtensible Business Reporting Language)-Taxonomie im Rahmen der elektronischen Steuerbilanz zurückgegriffen.
Diese Übertragung der Jahresabschlussdaten ohne Medienbruch bietet den beteiligten Banken und Sparkassen sowie den Abschlusserstellern und deren technischen Dienstleistern zahlreiche Vorteile.
Einerseits werden die Prozesskosten und der zeitliche Aufwand reduziert. Durch die Nutzung der bereits vorliegenden und erprobten Technik wird zudem die Qualität der zur Verfügung gestellten Daten kontinuierlich verbessert. Dieser insgesamt geringere administrative Aufwand zahlt auf eine Beschleunigung des Kreditprozesses und der Risikobeurteilung eines Unternehmens durch das kreditgewährende Finanzinstitut ein.
Die Digitalisierung der Finanzprozesse in den Unternehmen kommt auch den am Prozess des digitalen Finanzberichts beteiligten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zugute. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die Haftungsklarstellungserklärung der Banken und Sparkassen gegenüber den Abschlussprüfern und Beratern, die von der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IdW) gemeinsam erarbeitet wurde.
Das gesamte Verfahren und die einzelnen Schritte werden aus den verschiedenen Blickwinkeln der involvierten Nutzer unter www.digitaler-finanzbericht.de anschaulich dargestellt.