BMF überarbeitet aktualisiertes GoBD-Schreiben vom 11.7.2019

Das BMF hatte die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) mit seinem Schreiben vom 11.7.2019 (IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, DOK 2019/0592405) auf seiner Homepage veröffentlicht.
Der Link auf das Dokument läuft nun ins Leere, denn inzwischen ist dieses Schreiben zur weiteren Überarbeitung und Abstimmung mit den Ländern zurückgenommen worden.
Eine Veröffentlichung im BStBl. war noch nicht erfolgt, weshalb das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (IV A 4 – S 0316/13/10003 -, BStBl I S. 1450) aktuell wieder auflebt.
Der nächste abgestimmte Entwurf soll dann wieder kurzfristig auf der Homepage des BMF zur Verfügung stehen, um dann endgültig im BStBl. zur Veröffentlichung zu gelangen.
Sobald die neue Version freigegeben wird, werden wir hier berichten.