Auch in Österreich ist die Einführung einer neuen Digitalsteuer in der Umsetzung, nachdem die von manchen Vetretern in der EU erhoffte große Lösung nicht realisiert worden ist.
Wie die neue Steuer im Bereich der direkten Steuern im einzelnen ausgestaltet wird, stellt Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr in der aktuellen Ausgabe der FR 2019, 800 dar.
Um es vorwegzunehmen: aus ihrer Sicht wird sich die Digitalsteuer, die in Anlehnung an den Richtlinienvorschlag der EU als Werbeabgabe auf digitale Werbung durch „große“ Onlinewerbeleister konzipiert ist, für den Fiskus eher nicht auszahlen. Das Aufkommen soll bei 25 Mio. € liegen, von denen verpflichtend 15 Mio. € an österreichische Medienunternehmen verteilt werden sollen. Vor diesem Hintergrund und der möglichen Abzugsfähigkeit der neuen Steuer im Rahmen der Körperschaftbesteuerung in Österreich lassen sich die Zweifel durchaus nachvollziehen.
Immerhin sollen mit den umsatzsteuerlichen Maßnahmen rund 175 Mio. € erzielt werden, wobei diese Änderungen die Steuerausfälle im Bereich des Online-Handels und des digitalen Dienstleistungssektors bekämpfen sollen.
Das Digitalsteuerpaket soll zum 1.1.2020 eingeführt werden. Ob es als Vorbild dienen kann, ist wohl eher kritisch zu sehen.