BMF veröffentlicht Taxonomien 6.3 vom 1.4.2019 zur E-Bilanz

Das BMF hat mit Schreiben vom 2.7.2019 das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.3) als amtlich vorge­schriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen (Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021).
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussicht­lich ab November 2019 und für Echtfälle ab Mai 2020 gegeben sein.
Insbesondere auf die Neuerungen zur Umsetzung des InvStG 2018 weist das BMF hin. Danach wurden zahlreiche neue Taxonomie-Positionen zur Darstellung von Sachverhalten auf Ebene des Anlegers, der dem Betriebsvermögen zugeordnete Investment- oder Spezial-Investmentanteile hält, aufgenommen.

Für die Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften greift ab der Version 6.3 eine ERiC-Regel. Hierdurch werden die E-Bilanzen einer Mitunternehmerschaft als fehlerhaft zurückgewiesen, sofern Gewinnanteile eines Mitunternehmers unmittelbar auf einem steuerlich als Fremdkapital zu beurteilenden Gesellschafterkonto erfasst werden.