OECD-Grundsätze für künstliche Intelligenz

Am 22.5.2019 haben die OECD-Mitglieder und sechs weitere Staaten die OECD-Grundsätze für künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet.
Diese Grundsätze sollen eine KI fördern, die innovativ und vertrauenswürdig ist. Zudem sollen Menschenrechte und demokratische Werte beachtet werden.

Die KI-Grundsätze der OECD setzen Standards für künstliche Intelligenz, die hinreichend praktisch und flexibel sind. Hierdurch soll insbesondere dem schnellen Wandel in diesem Bereich standgehalten werden.
Die bereits bestehenden OECD-Standards in anderen Bereichen sollen ergänzt werden. Der umfassende Anwendungsbereich der Grundsätze stellt dabei sicher, dass die Standards für KI-Entwicklungen weltweit angewandt werden können.

Die OECD hatte eine aus mehr als 50 Mitgliedern bestehende Sachverständigengruppe für KI eingesetzt, deren Vorschläge von der OECD aufgegriffen und zu den KI-Grundsätzen weiterentwickelt wurden.

Die Empfehlung enthält fünf komplementäre wertebasierte Grundsätze für eine verantwortungsvolle Steuerung der vertrauenswürdigen KI.

Gleichzeitig spricht die OECD den bereits beteiligten und interessierten Regierungen Empfehlungen aus, um die konkrete Umsetzung der KI-Grundsätze zu erreichen.

Die Förderung öffentlicher und privater Investitionen in Forschung und Entwicklung stehen dabei genauso auf der Agenda wie die Entwicklung eines leicht zugänglichen Umfeldes für KI durch eine entsprechende Infrastruktur und Technologie.

Zudem soll den Menschen das im Umgang mit KI nötige Wissen vermittelt und Arbeitnehmer darin unterstützt werden, deren Beruf sich durch den Einsatz von KI verändert.

Obwohl rechtlich nicht bindend, entfalten die OECD-Empfehlungen und OECD-Grundsätze regelmäßig eine große Wirkung auf dem Weg zu solchen rechtlich verbindlichen Regelungen.