Veröffentlichung des SRP-Handbuchs (Summarische Risikoprüfung)

In der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein wurde entschieden, die neue Version des SRP-Handbuchs allgemein zugänglich und kostenlos im Internet zu veröffentlichen, damit sich jede/r über das länderübergreifend verbreitete (Außen-)Prüfungskonzept informieren kann: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/betriebspruefung_digital/Summarische_Risikopruefung.html;jsessionid=324C167E66C50DAAEBBE0049953E3D08.

Weil kritische Anmerkungen zur SRP in Rechtsprechung und Literatur auf unkorrekten Annahmen oder einzelmethodischen Betrachtungen aufsetzen, soll dieser Schritt dazu führen, dass die Auseinandersetzungen zielführender werden können. Wie dem Handbuch zu entnehmen ist, liegen die zentralen Aspekte der SRP in:

  • der verbildlichenden Datenanalyse, weil dies der menschlichen Wahrnehmung entspricht,
  • einem ausreichenden Verständnis der Einzelmethoden (z.B. Zeitreihenvarianten), um geeignete Verfahren für Prüfungsfragen auszuwählen (diese Aufgabe können und wollen Datenanalyse- und Tabellenkalkulationsprogramme nicht erfüllen),
  • der systematischen Vernetzung mehrerer geeigneter Visualisierungsmethoden i.S. einer mehrperspektivischen Verbildlichung, um einen möglichst aussagekräftigen Eindruck zum Prüfungseinstieg oder zu komplexen Prüfungsfragen zu erhalten,
  • der Berücksichtigung bestehender Erkenntnisse zur Datenanalyse wie bspw. der Fuzzy-Logic-Theorien, der Koinzidenzanalysen, der Mustererkennung, der Nutzung der Wahrscheinlichkeitslehre für Aussagen unter Unsicherheit etc.,
  • der interaktiven Bearbeitung von komplexen Prüfungsfragen, um neue Erkenntnisse jederzeit einpflegen zu können
  • einer ausreichenden und übersichtlichen Dokumentation von Prüfungsergebnissen und
  • der Zusammenführung von menschlichen Prüfungskompetenzen wie Erfahrung und Intuition mit den Qualitäten der Informationstechnologie.

Dass diese Eingeschaften eines systematisch-interaktiven Prüfungsnetzes in Plausibilitätsprüfungen nach § 158 AO ebenfalls zu aussagekräftigen Gesamteindrücken führen können, liegt in dem einfachen Prinzip ‚wer mehr sieht, kann auch besser urteilen‘. Dazu startet auch eine SRP mit einer (zeitgemäßen) Formalprüfung. Die betriebsgenaue Erarbeitung von Plausibilitätserwartungen durch Aktenstudium, Betriebsbesichtigung und Gespräche war als ‚Betriebsprofil‘ von Beginn an Bestandteil der SRP und ist in die AO-Kommentierung übernommen worden (Tipke/Kruse, AO/FGO, § 158 AO, 154. Lieferung 10.2018, Rz. 16). Zwar stützt sich die SRP auf die weniger vertrauten regelbasierten Reihen- und musterbasierten Häufigkeitsanalysen, schließt aber ein Zusammenwirken mit herkömmlichen Verprobungsmethoden nicht aus. Durch die SRP-Vorlagen und die systematische Verknüpfung mehrerer geeigneter Gesamtbildmethoden können materiell unauffällige Daten schnell erkannt und die Prüfungen abgekürzt werden. Mit SRP entdeckte Indizien gegen die sachliche Richtigkeit werden durch die mehrperspektivische Betrachtung zur Vermeidung ungerechtfertigter Beanstandungen soweit abgesichert, wie die Informationslage es zulässt; dazu können konkrete Einlassungen jederzeit berücksichtigt werden.

Trotz aller Diskussionen über die SRP im Bareinnahmen-Bereich liegt jedoch ihr Schwerpunkt darin, den PrüferInnen den Einstieg in die digitale Prüfungswelt grundsätzlich zu erleichtern. Entsprechend haben sich aus der Anwendung in den letzten Jahren viele Erfahrungen zur systematisch-interaktiven Visualisierung von komplexen Gewinnabgrenzungsfragen in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung ergeben. In der Wirtschaftsprüfung werden die Vorteile der Arbeitsweise wahrgenommen (s. z.B. https://www.roedl.de/themen/risiko-pruefung-summarische-methode-digital). Derweil sich die Welt der digitalen Prüfung zu ‚künstlicher Intelligenz‘, ‚automatisierter Rechtsprüfung mit Hilfe von semantischer Netzwerkanalyse‘, ‚Process mining‘ etc. schnell weiterdreht, sind die methodischen Grundlagen, die die SRP konzentriert vermittelt, zum Verständnis der zügig näherkommenden Zukunft in den Revisionsberufen unumgänglich.“