Ecofin: Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Am 4.12.2018 tagte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in Brüssel und traf einige wichtige Entscheidungen.
Auch für den Bereich der Besteuerung der digitalen Wirtschaft wurde ein noch kurzfristig überarbeiteter Vorschlag der deutschen und französischen Delegation diskutiert.

Die öffentliche Orientierungsaussprache befasste sich mit dem Vorschlag, der von der Kommission am 21.3.2018 als Teil eines „Digitalsteuerpakets“ veröffentlicht wurde. Hierdurch sollen die wichtigsten Lücken in der Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeiten vorläufig geschlossen und gleiche Bedingungen für alle Unternehmen gewährleistet werden.

Nach einer gründlichen Analyse aller fachlichen Fragen hatte der Vorsitz einen Kompromisstext vorgelegt, der die von den Mitgliedstaaten am meisten unterstützten Elemente enthielt. Einige Delegationen konnten den Text aus politischen Gründen grundsätzlich nicht akzeptieren, während andere Delegationen mit einigen spezifischen Punkten im Text noch nicht zufrieden waren. Der Text erhielt nicht die erforderliche Unterstützung und wurde somit nicht im Detail geprüft.

Die Ministerinnen und Minister berieten noch über eine gemeinsame Erklärung der französischen und der deutschen Delegation. Der Vorsitz empfahl, dass die Arbeitsgruppe des Rates ihre Arbeit auf der Grundlage des letzten Kompromisstextes des Vorsitzes und den von Frankreich und Deutschland vorgeschlagenen Elementen fortsetzt, um möglichst bald eine Einigung zu erzielen.

Der Vermerk des Vorsitzes über die Digitalsteuer (November 2018), den Kompromisstext des Vorsitzes über die Digitalsteuer (November 2018) sowie die Gemeinsame Erklärung Frankreichs und Deutschlands über die Besteuerung digitaler Unternehmen und Mindestbesteuerung können Sie unter: https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2018/12/04/ nachlesen.

Wir dürfen also auch in diesem neuen Jahr 2019 weiterhin gespannt verfolgen, wie sich die Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf europäischer Ebene entwickeln wird.