Der Quantensprung der digitalen Betriebsprüfung – die Quantilsschätzung step by step erklärt

In seinem aktuellen Beitrag [WP Praxis 9/2018, 281 – 286erklärt Herr Tobias Scholz warum aus seiner Sicht die Quantilsschätzung (QS) in vielen ungelösten Fällen eine effiziente und ressourcenschonende Schätzungsmethode ist.

Im Verlauf geht er auf wichtige Argumente von Steuerberatung und Rechtsprechung ein und zeigt Vor- und auch Nachteile dieser Schätzungsmethode im Vergleich zu den historisch gewachsenen Methoden wie GVR oder Kalkulation auf.

Ferner gelingt es ihm anhand praxisgerechter Beispiele Unterschiede zwischen stark gespreizten und nahbeieinander liegenden RGA bei der Entstehung/ Findung des jeweiligen 80 % Quantils aufzuzeigen.

Zunächst reduziert er die oft gesehene Komplexität der QS auf die (Kern-)Bestandteile. Nämlich der Gegenüberstellung zweier Graphen die in Abhängigkeit zueinander stehen und die Schlüssigkeit der erklärten Buchführung untersuchen. Bereits in der der ersten logischen Prüfung kann oft die knallharte Realität hergestellt werden: die erklärten Zahlen der Buchführung stimmen nicht mit dem realen Betrieb überein. Denn anhand der fiktiv erklärten Buchführung kann der Betrieb oftmals nicht am operativen Geschäft teilnehmen weil ihm schlichtweg zB der Hauptumsatzträger im Wareneinkauf fehlt. Aufklärungsversuche des Stpfl. sind hier ganz oft weder zielführend noch plausibel nachvollziehbar.

Im weiteren Verlauf werden vorlagenunterschützt die Daten für Einkauf und Umsatz (ggf. unter Berücksichtigung von zB Entnahmen) monatlich verdichtet und 36 Rohgewinnaufschlagssätze (drei Jahre PZTR) gebildet. Diese werden nach Wertigkeit aufgetürmt. Dieser Turm mit seinen Rohgewinnaufschlagssätzen (RGA) wird im Anschluss in die Normalverteilung implementiert. Dass es bei den RGAs Ausnahmen und Argumente oder Ausreißer nach unten oder oben gibt, zeigt er auf und setzt sich dabei kritisch mit möglichen Problemen fachgerecht auseinander.

Er stellt dabei auch ganz klar fest, dass eine Schätzung erst am Ende der Betriebsprüfung stehen kann. Nämlich dann, wenn die Richtigkeitsvermutung des § 158 AO zerstört wird. Hier beschreibt er das Prüfungsnetz der SRP in der diverse Prüfungstechniken zum Einsatz kommen und so das Gesamtbild in Frage stellen können.

Im Anschluss an die technischen Hintergründe vergleicht er die traditionellen Methoden mit der zehn Jahre alten QS. Diese wird aktuell übrigens in zwölf Bundesländern angewandt. Die QS kann hierbei durch die Schnelligkeit der Schätzungsdurchführung als auch durch eine nicht zu überzogene Hinzuschätzungshöhe überzeugen. Ebenso bringt sie im Vergleich zur GVR oder Nachkalkulation weniger Unsicherheiten an den Tag, wie zB bei bekannten Schwarzkäufen oder Schwarzlohnzahlungen. Auch der Unsicherheitszuschlag deckt nur die Unsicherheiten ab und schlägt betragsmäßig häufig mit 5000 – 10000 € oder Umsatz plus 2 – 10 % auf und ist häufig das Ergebnis der Verhandlungen der beteiligten Parteien. Ist da dann eine Schätzung basierend auf mathematischen Gesetzmäßigkeiten und der Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht seriöser!?

Im weiteren Verlauf stellt sich Herr Scholz die Frage: „wann funktioniert die QS“? Nun ja. Auch hier bleibt er dem Leser keine Antworten schuldig und gibt ferner einen Überblick über die Chronologie der Rechtsprechung zur QS. Hier bewertet er die Tendenz als positiv, nicht nur in der Rechtsprechung sondern auch in der externen Beurteilung.

Zum krönenden Abschluss untersucht er die Verteilungsform von Rohgewinnaufschlagssätzen. Die Untersuchung erfolgt anhand zweier Echtfälle: einer auffällig, einer unauffällig in steuerlicher Hinsicht. Als Ergebnis hält er in beiden Fällen fest, dass RGA über 36 Monate nicht konstant sind. Sie schwanken und können visualisiert in einer Gauß`schen Glocke dargestellt werden oder im Manipulationsfall eben nicht. Das Chaosbild der Manipulation bestätigt den menschlichen Eingriff in der Buchführung und die damit verbundenen Sanktionen.

Die Zweifel des BFH bzgl der Normalverteilung von RGAs könn(t)en anhand dieses Falles besänftigt werden.

Als Fazit hält er fest, dass auch die SRP nicht eine vollumfängliche Prüfung sondern vielmehr ein Tool ist um die Maschen des Prüfungsnetzes enger zu ziehen und dem Unternehmer die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt zu stellen. Auffälligkeiten ohne betriebliche Begründung und/ oder ohne Mitwirkung des Stpfl. bringen die Glaubwürdigkeit der Buchführung natürlich ins Wanken. Auch die QS wird die ursprünglichen Umsätze und Sachverhalte nicht ans Licht bringen. Ebenso wenig wie die historisch bekannten Schätzungsmethoden. Aber die QS sollte einen gleichberechtigten Stellenwert in der Schätzungsmethodik genießen. Ebenso fordert Herr Scholz eine sachliche Diskussion insbesondere in modernen Prüfungstechniken wie der SRP oder der QS als Schätzungsmethode. Denn Pauschalargumente oder rhetorische Angriffe führen evtl. zu verhärteten Fronten, nicht aber zur sachlichen Sachverhaltsermittlung auf Augenhöhe und auch nicht zu einer fachlich-sachlichen Auseinandersetzung in der Sache an sich. Zu dieser Diskussion lädt Herr Scholz übrigens jeden ein! Darüberhinaus wünscht er sich eine allgemeine Zugänglichkeit des Grundlagenwissens, wie zB hier im taxtech.blog; Stichwort: SRP-Glossar.