Einheitliches Format für Kassendaten ab 2020

Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) hat mit Kassenherstellern und Anbietern von Finanzsoftware sowie Vertretern des steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsstands gemeinsam mit Vertretern der Finanzverwaltung eine sog. Taxonomie-Kassendaten ausgearbeitet.
Der DKFA weist darauf hin, dass elektronische Kassensysteme von 2020 an über Sicherungseinrichtungen verfügen müssen, die die Transparenz über die darin erfassten Einnahmen erhöhen. Damit diese Regelung effizient umgesetzt werden kann, ist eine Datenstandardisierung notwendig. Erst mit einem Standard der Daten wird eine automatisierte Weiterverarbeitung in elektronischen Kassenbuch-, Archivierungs- und Buchführungssystemen möglich.
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das 2020 in Kraft treten wird, bildet die Grundlage für die nun erfolgenden Arbeiten an der Umsetzung. Danach müssen elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese besteht aus den drei Bestandteilen Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitale Schnittstelle.
Die DFKA-Taxonomie-Kassendaten steht seit Anfang August allen Interessierten über die Homepage des Verbands für eine Pilotierung der Datensatzbeschreibung zur Verfügung. Der Arbeitskreis verspricht sich durch die Pilotierung weiterreichende Anregungen von Kassenherstellern und Softwareanbietern für die Finalisierung des Projekts. Die Freigabe das Standards ist für Ende 2018 geplant.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Download finden Sie unter https://dfka.net/taxonomie/.