Am 12.6.2018 hat das BMF mit seinem Schreiben (IV A 4 – S 0316/13/10005:059) den Hinweis auf die Veröffentlichung technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Zusammenhang mit der KassenSichV zur Verfügung gestellt.
Das BSI hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien (TR) die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt.
Die TR sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht.
Die zugehörigen Links zu den drei Richtlinien sind im Schreiben des BMF abgedruckt.