BMF veröffentlicht Taxonomien 6.2 vom 1.4.2018
Mit Schreiben vom 6.6.2018 (IV C 6 – S 2133-b/18/10001) hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien 6.2 als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Anwendungszeitraum
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2018 beginnen. Sie gelten zudem für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens v. 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2018 aufzustellen sind. Die Verwendung für das Wj. 2018 oder 2018/2019 wird nicht beanstandet.
Übermittlungsmöglichkeit und ausgewählte Neuerungen
Voraussichtlich ab November 2018 können die neuen Taxonomien für Testfälle und ab Mai 2019 für Echtfälle übermittelt werden.
Als besondere Neuerungen führt das Schreiben die Änderung der Auszeichnungen, fachliche Änderungen und den Abbau von Redundanzen an. Zudem wird ein neuer Berichtsteil „steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ eingefügt, der die Ermittlung und Übermittlung des Gewinns durch einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG vorsieht.