Am 27.4.2018 hat sich der Bundesrat mit zwei Richtlinienentwürfen des Rates der EU befasst, die die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle betreffen.
In seiner insgesamt 11 Punkte umfassenden Stellungnahme stellt der Bundesrat zunächst klar, dass die Digitalisierung Chancen für eine fortschrittliche Gesellschaft, wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat bietet.
Alle Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen müssen angemessen besteuert werden. Die Besteuerung am Ort der Wertschöpfung soll dabei als Grundsatz bevorzugt gelten.
Soweit die Schaffung einer digitalen Betriebsstätte vorgesehen ist, soll diese nur verbindlich und einvernehmlich mindestens auf OECD-Ebene erfolgen. Hier sollen bis zum Jahr 2020 die Arbeiten abgeschlossen sein, die auf europäischer Ebene intensiv begleitet und berücksichtigt werden sollen.
Die von der Kommission vorgeschlagene Einführung einer Interimssteuer wird als mögliche Zwischenlösung grundsätzlich positiv gesehen. Allerdings fordert der Bundesrat, dass durch die neue Steuer keine neuen Verwerfungen im europäischen Binnenmarkt entstehen dürfen. Dazu muss der Kreis der betroffenen Unternehmen weiter eingegrenzt werden.
Die neue Steuer sollte weder zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen noch darf sie als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden.
Schließlich weist der Bundesrat auf die Auswirkungen einer Digitalsteuer im Bereich der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hin. Die angemessene finanzielle Beteiligung der Länder muss sichergestellt werden.
Mit der zügigen Umsetzung der für alle Unternehmen geltenden Maßnahmen in Bezug auf die Steuervermeidung, insbesondere die umfassenden Regelungen zur Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung bei sog. hybriden Gestaltungen, können auch die digitalen Geschäftsmodelle angemessen besteuert werden.