FinTechRat – Empfehlungen zur digitalen Entwicklung in Deutschland

Auch wenn es nach den Wahlen im September des letzten Jahres noch immer keine neue Regierung gibt, laufen die Institutionen nahezu reibungslos weiter.
Hierzu zählt auch der sog. FinTechRat, der als ehrenamtliches Expertengremium das BMF zu Fragen der digitalen Finanztechnologie, insbesondere zu (informations-) technologischen Entwicklungen, ihren Potentialen, Chancen und Risiken sowie zu den staatlichen Rahmenbedingungen für digitale Finanzinnovationen in Deutschland berät. Mitglieder des FinTechRat sind Vertreter der Wissenschaft, Finanzwirtschaft und Behörden mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen.

Die konstituierende Sitzung des FinTechRates fand am 22.3.2017 unter dem Vorsitz von Jens Spahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, statt. Im vergangenen Jahr haben insgesamt vier Sitzungen stattgefunden.

Bereits am 22.11.2017 haben Wirtschafts- und Wissenschaftsvertreter im FinTechRat Reformvorschläge formuliert, die wesentliche Handlungsfelder skizzieren. Es handelt sich dabei um Vertreter aus FinTechs, Banken und Versicherungen sowie Wissenschaftlern, die zur Digitalisierung des Finanzsektors forschen. Die im FinTechRat vertretenen Behörden (BMF, Bundesbank, BaFin) haben nicht an den Empfehlungen mitgewirkt.

Die Handlungsempfehlungen sollen Möglichkeiten aufzeigen, wie Deutschland seine Potentiale als FinTech-Standort weiter kräftigen und digitale Entwicklungen besser berücksichtigen kann.

Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung stellt die Verankerung klarer Grundsätze für die Gesetzgebung dar.
Zudem ist die Nutzerfreundlichkeit aus Kundensicht im Kontext der Identifizierungs- und Geldwäsche-Anforderungen zu berücksichtigen.
Der regulatorische Rahmen ist auf Anbieter kritischer Infrastrukturen (insbesondere Cloud-Services) zu erweitern.
Gerade im Bereich der Geschäftsleitungen von Finanzdienstleistungsunternehmen gilt es die IT-Kompetenz weiter zu stärken.
Weitere Schwerpunkte werden in der Zuwanderung bzw. dem Zugang zu internationalen Talenten und damit einhergehend weitere Investitionen in Infrastruktur und Bildung erkannt.
Am Beispiel der Blockchain-Technologie wird die gezielte Pilotierung neuer Technologien durch den Staat gefordert.
Besondere Relevanz schreiben die Experten der Definition und Ausgestaltung der Datensouveränität zu, stellen die Daten doch den entscheidenden Rohstoff im Kontext der Digitalisierung dar.
Schließlich werden klare regulatorische Rahmenbedingungen für die Bereiche Deep Learning und künstliche Intelligenz als wichtige Leitlinien identifiziert.
Mit Blick auf die sich erhöhende Geschwindigkeit des technologischen Wandels wird die Fortführung des FinTechRats in der neuen Legislaturperiode angestoßen.
Die für den Mai 2018 mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung anstehenden Veränderungen rechtfertigen die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der DSGVO.

Weitere Informationen zum FinTechRat und seiner Arbeit finden Sie hier.