Country-By-Country Reporting – die unternehmensinterne technische Aggregation der Daten

Liebe Leserinnen und Leser,

Viele von Ihnen werden die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Country-By-Country Reporting (CBCR) bereits hinter sich haben oder mitten im Prozess befindlich sein, so Ihre Unternehmensgruppe / Ihr Mandant die 750 Millionen Umsatzgrenze überschreitet.

Lassen Sie mich die praktische Umsetzung der Datensammlung im Unternehmen zum Anlass nehmen, darüber zu schreiben, warum es künftig zunehmend wichtiger wird ein Verständnis für IT-prozesse unter der Oberfläche des Steuerrechts zu entwickeln.

Mir sind Implementierungen bekannt, wo auf Grund der wörtlichen Vorgabe des OECD Aktionspunktes 13

„tick the box“ bei Table 2 „Business Activities“

überlegt wurde, wie man das Template zur konzerninternen Datenerfassung gestaltet. Die Formulierung „Tick the box“ scheint hierbei aus juristischer/steuerlicher Feder zu stammen.

„So kennen wir Steuerrechtler das – in einem Erklärungsformular wird angekreuzt…“

Aus Sicht der Informatik handelt es sich hierbei um eine binäre Variable im Sinne von Ja/Nein, Strom an/aus bzw. 0 oder 1. Es entspann sich eine hitzige aber kurze Diskussion über die wörtliche Auslegung des Aktionspunktes (Ja, Haken steht im Gesetz – allerdings lässt sich dieser nur mittels Sonderzeichen in Excel umständlich eingeben). Schließlich wurde beschlossen ein Excel-Template zu entwickeln, welches mit 0 oder 1 zu befüllen war. Dies entspricht zwar nicht dem formal geforderten Haken, ist allerdings für eine technische Umsetzung zur Datenerfassung zielführend, insbesondere wenn alle Gesellschaften eines Konzerns dies konsequent umsetzen. Später lässt sich dies immer noch mit der Suchen/Ersetzen Funktion anpassen.

Staunen bereitete das später von der Konzernmutter vorgegebene Excel-Template, welches ein Dropdown Menü für jede einzelne Zelle vorsah (13 Aktivitäten multipliziert mit Anzahl der Gesellschaften). Dieses war mit der Maus zu bedienen und mittels Zell- und Blattschutz war sichergestellt, dass keine abweichenden Eingaben möglich waren. Die Empfänger des Konzern-Templates waren beindruck, ob

  1. der wörtlichen Umsetzung des Gesetzestextes in Excel und
  2. der technischen Excel-Kompetenz, die dem Excel-Template innewohnte.

Kritische Herausforderung war die Tatsache, dass für 40 Gesellschaften nun manuell die mit 0 und 1 vorerfassten Daten in das neue Template mittels Maus übertragen werden mussten (520 Klicks). Auf Grund des Blattschutzes und der beschränkten Dateneingabemöglichkeiten, war ein schnelles „Rüberkopieren“ nicht möglich. Dies ist zeitaufwendig und birgt das Risiko von Übertragungsfehlern. Wie die technische Zusammenführung auf Gesamtkonzernebene ablief, ist mir nicht bekannt.

Es zeigt sich in den letzten Jahren, die von einer zunehmenden Technisierung der Kommunikation mit den Finanzbehörden geprägt sind (EBilanz, CBCR, Digitale Betriebsprüfung, Digitale Lohnschnittstelle etc.), dass in Ergänzung zur Umsetzung des Willens des Gesetzgebers mittels Gesetz technische Implementierungsrichtlinien erlassen werden. Diese sind die moderne Form der Steuererklärungsformulare und im Wesentlichen für die Programmierung der notwendigen Softwaretools und Schnittstellen gedacht. Dennoch hilft hin und wieder ein Blick in die entscheidenden Passagen, um Fragen und Zweifel bei der Datenvorbereitung auszuräumen. Die

technische Implementierungsrichtline zu CBCR

 „Country-by-Country Reporting XML Schema: User Guide for Tax Administrations and Taxpayers” ist ein 51 Seiten starkes Leaflet, welches mit allen notwendigen Details die Formerfordernisse der Datenstruktur gemäß dem verwendeten XML-Standard festlegt. Dort findet sich auf Seite 21/22 die technische Beschreibung zur Umsetzung des Business Activity Reportings. Es handelt sich, dabei um eine Listenartige Struktur vom Typ Enum, in welche nur Elemente der nachfolgenden Tabelle aufzunehmen sind:

  • CBC501 – Research and Development
  • CBC502 – Holding or Managing intellectual property
  • CBC503 – Purchasing or Procurement
  • CBC504 – Manufacturing or Production
  • CBC505 – Sales, Marketing or Distribution
  • CBC506 – Administrative, Management or Support Services
  • CBC507 – Provision of Services to unrelated parties
  • CBC508 – Internal Group Finance
  • CBC509 – Regulated Financial Services
  • CBC510 – Insurance
  • CBC511 – Holding shares or other equity instruments
  • CBC512 – Dormant
  • CBC513 – Other

Bei der Auflistung sind die Codes links der Bindestriche zu verwenden, anstelle der verbalen Beschreibung. So sieht dann beispielsweise der Eintrag in der XML Datei, für ein Unternehmen, welches als Holding Verwaltungsdienstleistungen, Konzerninterne Finanzierungsdienstleistungen und das Halten von Anteilen als Aktivitäten hat, ungefähr wie folgt aus:

(CBC506, CBC508, CBC511) – keine 0 oder 1, keine Haken

Dies führt zu den verschiedenen Überlegungen. Die Datenerfassung:

  1. ist gedanklich von der Datenübermittlung/Präsentation zu trennen und
  2. sollte einfach, praktikabel und zielführend gestaltet sein.

Für die zielführende Datenerfassung ist eine ungefähre Vorstellung notwendig, wie die Datenübermittlung bzw. Präsentation vorgesehen ist. Allerdings ist wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass die Erfassung unter den Gesichtspunkten einer Überprüfung vor Übermittlung zu erfolgen hat. Wissend, dass die aggregierte Datentabelle (table 2) bestehend aus 0 und 1 bzw. „-„ und „Haken“ ohnehin (manuell oder hoffentlich softwareseitig) in ein CBCR Übermittlungstool eingelesen werden. Es bietet sich daher bei Entwurf des Erfassungstemplates an, sich an folgenden Gesichtspunkten zu orientieren:

  1. schnelle und einfache Erfassungsmöglichkeit,
  2. elegante Datenaggregation aller Gesellschaften in eine Gesamttabelle 2 zum Zweck der Überprüfung auf Konsistenz des gemeldeten Inputs,
  3. Flexibilität bei der Datenstruktur, um einen anschließenden Import in das Übermittlungstool ermöglichen.

Fazit für uns Steuerrechtler:

Die technische Seite jenseits des Steuerrechts bekommt künftig mehr und mehr Gewicht. Sie entscheidet über das Wie und Was der Kommunikation. Was kann ich eigentlich übermitteln und wie übermittle ich? Das Wie beeinflusst hierbei insbesondere Fragen der operativen Umsetzung unter Effizenzgesichtspunkten. Allerdings ist auch hier ein Einfluss auf das Was gegeben. So indiziert beispielsweise ein „Tick the box“, dass es nicht möglich ist zwischen beispielsweise wenig, durchschnittlicher und hoher Forschungs- und Entwicklungsaktivität zu differenzieren.

Insofern lassen Sie uns gespannt sein, was künftige technische Vorgaben mit sich bringen werden und wie sie die Art und Inhalte der Kommunikation mit den Finanzbehörden beeinflussen werden. Wichtig ist aber die Erkenntnis, dass diese technische Seite zunehmend berücksichtigt werden sollte, um Prozesse rational aufzusetzen und die Möglichkeiten sowie Grenzen hierin zu erkennen.

Ihr
Patrick Neumann