Quantilsschätzung auf dem Prüfstand

Die Betriebsprüfung setzt insbesondere im bargeldintensiven Einzelhandel zunehmend auf mathematisch-statistische Verprobungs- und Schätzungsmethoden wie die „Summarische Risikoprüfung“, kurz „SRP“. Bestandteil der SRP ist die Quantilsschätzung als Variante des Zeitreihenvergleichs.

In einem aktuellen Beschluss vom 12.07.2017 (Az. X B 16/17) hat der BFH zur Reichweite der Quantilsschätzung Stellung bezogen. Der BFH unterwirft die Quantilsschätzung den im Grundsatzurteil zum Zeitreihenvergleich (BFH-Urteil v. 25.03.2015, X R 20/13) entwickelten Schranken (sog. „Drei-Stufen-Theorie“). Danach soll die Quantilsschätzung grundsätzlich nachrangig zu anderen Schätzungsmethoden sein. Zudem formuliert der BFH Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch den Prüfer, der im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht sämtliche betrieblichen Besonderheiten bei der Dateneingabe in die digitalen Formatvorlagen der Quantilsschätzung berücksichtigen muss. Darüber hinaus stellt der BFH die mathematische Belastbarkeit der Quantilsschätzung grundsätzlich in Frage. Da es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelte, enthält der Beschluss noch keine abschließende Würdigung der mathematischen Grundlagen der Quantilsschätzung. Gleichwohl dürfte die Entscheidung für den steuerlichen Berater, der sich in der Betriebsprüfung mit einer SRP-Prüfung konfrontiert sieht, überaus wertvoll sein.