Die Notwendigkeit der Prüfung und Dokumentation der Gültigkeit von USt-Idnr. zum Zeitpunkt einer geschäftlichen Transaktion mit dem europäischen Ausland ist seit 01.01.2010 gesetzlich geregelt.
Bis zum 31.12.2017 müssen multinationale Konzerne mit einem Umsatzerlös ab 750 Mio. EUR die Daten des Country by Country Reportings an das Bundeszentralamt für