Belegausgabepflicht
In Deutschland scheiden sich seit 2020 die Geister ob der Umsetzung der Belegausgabepflicht i.S.d. § 146a Abs. 2 AO. Papiertiger, Bürokratieaufwand, Umweltverschmutzung, …um nur einige Keywords in diesem Zusammenhang zu nennen.
Die Belegausgabepflicht nach § 146a AO soll Transparenz schaffen, führt in der Praxis jedoch häufig zu Bürokratie, Prüfungsaufwand und Manipulationsrisiken – etwa durch KI-generierte Fakebelege. Zwar sorgt die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für eine manipulationssichere Kassenführung, doch erst die Blockchain eröffnet neue Möglichkeiten: revisionssichere Kassendaten, digitale Belege für die Steuerprüfung und eine effizientere Kassen-Nachschau. Richtig eingesetzt, kann sie Compliance stärken und gleichzeitig Bürokratie abbauen.
Nutzen der Dokumentation
Sowohl die Aufzeichnung als Erlös als auch die Dokumentation des Geschäftsvorfalls nach außen durch Bon werden in der Praxis häufig nicht als notwendig angesehen. Es sei denn, dieser Beleg soll steuermindernd zum Einsatz kommen. Ob das Motivation schafft?
Praxisprobleme
In der Praxis werden Aufzeichnungen am Kassensystem zutreffend, nicht oder nicht vollständig vorgenommen. Die nicht ordnungsmäßige Aufzeichnung kann diverse Sanktionen nach sich ziehen. Einen entsprechenden Hinweis findet man u.a. in § 379 AO. Ferner gelangen zunehmend KI-generiert Fakebelege als Bewirtungs- oder Spesenbelege in den Wirtschaftskreislauf.
Die Wertschätzung des Kassenbons als Kunst und die Abbildung des Inhalts auf der Blockchain
Das Projekt Self Checkout des Künstlers Jack Butcher betrachtet den Kassenbon als Kunstobjekt. Laut der Beschreibung ist Self Checkout nicht nur ein normaler Beleg oder ein gerahmter Beleg, sondern ein konzeptionelles Kunstwerk, das in der Tradition der Konzeptkunst der 1960er und 1970er Jahre steht. Butcher präsentierte diese Arbeit auf der Art Basel Miami Beach, wo Besucher eingeladen wurden, so viel zu zahlen, wie sie möchten – und zwar für den Beleg selbst. Je mehr jemand zahlt, desto länger wird der Beleg, der damit zum Kunstobjekt wird.
Das Kunstwerk ist der Beleg selbst
Jack Butcher hat ein Konzept geschaffen, bei dem der Kaufgegenstand buchstäblich der gedruckte Beleg ist, den man am Self-Checkout-Kiosk erhält. Dabei handelt es sich nicht um ein traditionelles Kunstwerk wie ein Gemälde oder eine Skulptur – sondern um den Beleg als physisches Objekt, der zum Kunstwerk erklärt wird.
Bezahlen, was du willst
Anstatt einen festen Preis zu verlangen, wird den Besucherinnen und Besuchern überlassen, wie viel sie bezahlen möchten. Jeder Betrag, den jemand bezahlt, wird als eigene Position auf dem Beleg gedruckt. Dadurch gilt:
Je höher der Betrag, desto länger der Beleg.
Dieser längere Beleg wird dadurch größer und damit auch „wertvoller“ als Kunstwerk wahrgenommen.
Echtzeit-Tracker der Einnahmen
Am Messestand befindet sich eine Retro-Flip-Tafel, auf der in Echtzeit angezeigt wird, wie viel von den Gesamtkosten des Projekts (74.211 USD) bereits durch Beiträge wieder eingenommen wurde, und wie viel noch fehlen, um auf Null zu kommen oder Gewinn zu erzielen.
Dadurch wird für jede Besucherin und jeden Besucher sichtbar, welchen Fortschritt das Projekt wirtschaftlich macht – ein ungewöhnlicher Blick auf die Kosten und Gewinnerwartungen bei einer Messe wie der Art Basel.
Die Idee dahinter
Jack Butcher wollte mit Self Checkout nicht nur ein Kunstwerk verkaufen, sondern die Grundfragen von Wert, Preis und Besitz in der Kunst kritisch hinterfragen. Anstatt einem festen Preis folgt das Projekt einem offenen Prinzip: Du entscheidest selbst, wie viel es dir wert ist.
Außerdem ist auf jedem Beleg eine Seed-Phrase gedruckt, die ein Ethereum-Wallet erzeugt; dieses hält eine digitale Kopie des Belegs. Dieses digitale Gegenstück soll den Besitz des physischen Belegs nachweisen, ist aber nicht zum Handel gedacht.
Die Transaktion des Belegkaufs wird ebenfalls – pseudonymisiert auf der Ethereum-Blockchain festgehalten: https://receipts.vv.xyz
Abbildung Kassenbon Nr. 1505 von Gerd über 1 USD. Einsehbar auf der Ethereum-Blockchain z.B. über den Blockchain-Explorer.

Kontext und Rezeption
Self Checkout war Teil des neuen Zero 10-Bereichs, der digitaler Kunst bei Art Basel Raum gibt. Viele der bisherigen Käuferinnen und Käufer waren online, nicht vor Ort – was zeigt, dass das Projekt auch außerhalb der physischen Messe Aufmerksamkeit erzeugt.
Die Besucher vor Ort reagierten laut Berichten insgesamt positiv und verstanden das Konzept oft.
Transferidee in die Kassenwelt
Bei der Absicherung von Aufzeichnungen in einem elektronischen Aufzeichnungssystem übernimmt die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) die manipulationssichere Sicherung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls. Zunächst übermittelt das Kassensystem die relevanten Vorgangsdaten an die TSE. Aus diesen Daten erzeugt die TSE mithilfe einer kryptografischen Hashfunktion einen Hashwert, der den Vorgang eindeutig abbildet. Bereits kleinste Änderungen an den Daten würden zu einem völlig anderen Hashwert führen.
Anschließend wird dieser Hashwert mit einem privaten kryptografischen Schlüssel, der ausschließlich in der TSE gespeichert ist, digital signiert. Dadurch wird die Authentizität des Vorgangs sichergestellt. Zusätzlich enthält jeder neue Vorgang den Hashwert des vorherigen Vorgangs, sodass eine kryptografische Verkettung entsteht. Diese Verkettung stellt sicher, dass das nachträgliche Löschen oder Verändern einzelner Aufzeichnungen technisch nachweisbar ist.
Die signierten Daten werden revisionssicher in der TSE gespeichert und die erzeugten Prüfdaten an das Kassensystem zurückgegeben. Auf diese Weise gewährleistet die TSE die Integrität, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit aller Aufzeichnungen.
Lösungsansatz gegen Manipulation und für die zutreffende Aufzeichnung
Und eben hier liegt ein weiteres Problem in der Praxis. Da die Hashwerte lediglich offline im Speichermodul vorgehalten werden, ist derzeit noch ein aufwendiger Datenexport für die Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung notwendig, um die ordnungsgemäße Aufzeichnung und Absicherung zu prüfen. Würde man die aufgezeichneten und abgesicherten Kassendaten, wie in dem Projekt Self Checkout, auf einer öffentlichen Blockchain einsehbar machen, könnte jeder Umsatz auf der Blockchain in seiner Ursprungsform nachvollzogen werden. Das Argument, dass Blockchain-Lösungen teuer und Energiefresser sind, gilt heute nicht mehr.
Kassendaten auf der Blockchain
Heute gelten vor allem energieeffiziente Proof-of-Stake-Blockchains als massentauglich, weil sie kaum Strom verbrauchen und sehr niedrige Transaktionskosten ermöglichen. Besonders hervorzuheben sind Solana und Algorand, die extrem schnelle Transaktionen bei Gebühren im Bruchteil eines Cents erlauben und sich daher gut für Alltagsanwendungen eignen. Cardano setzt stark auf Nachhaltigkeit und Sicherheit und kombiniert einen sehr geringen Energieverbrauch mit stabil niedrigen Kosten. Stellar und Nano sind besonders für Zahlungen interessant, da sie nahezu gebührenfrei arbeiten und minimalen Energiebedarf haben. Auch Ethereum ist seit dem Umstieg auf Proof-of-Stake deutlich umweltfreundlicher geworden; auf der Haupt-Blockchain sind Gebühren zwar höher, doch durch Layer-2-Netzwerke lassen sich Kosten stark senken, während das große Ökosystem erhalten bleibt. Insgesamt gelten Solana, Algorand, Cardano sowie Stellar und Nano heute als die besten Beispiele für Blockchains, die energiearm, kostengünstig und technisch reif genug für eine breite Nutzung sind.
Compliancewirkung
Eine zunächst freiwillige Nutzung der Blockchain-Absicherung könnte zu einer Compliancewirkung für Unternehmen führen und erheblich die Bürokratie in Deutschland entlasten. Aufwendig geplante und vorbereitete Kassen-Nachschauen oder Betriebsprüfungen könnten in anderen Bereichen stattfinden. Bewirtungskosten oder sonstige Aufwendungen könnten ebenso im Falle einer Sachverhaltsprüfung im Innendienst onchain erfolgen, ohne Arbeitskraft zu binden, die sich mit Anfragen und Antworten in diesen Massensachverhalten beschäftigen müssen.
Dass der Bon auf der Blockchain abbildbar ist, hat Jack Butcher gezeigt. Es liegt nun an den beteiligten Stakeholdern, den nächsten Schritt in der Bürokratieentlastung zu gehen.