Die Kassen-Nachschau nach § 146 b AO

Die Deutschen lieben ihr Bargeld. Laut einer Studie der EZB trug der Bundesbürger in 2016 im Schnitt 103 € mit sich. Bei ungefähr 82 Millionen Bundesbürgern macht das einen Betrag von 8.446.000.000 € aus, der statistisch gesehen in der Hosentasche herumgetragen wurde. Was macht der Bundesbürger mit dem Geld? Sparen, ausgeben, verprassen? Ein Großteil des Bargelds landet im Dienstleistungsgewerbe, Autohandel, Spielkasino oder aber als Taschengeld bei den Kindern.

Gucken wir uns den bargeldintensiven Dienstleistungsbereich an. Gerade hier wird viel Bargeld umgesetzt. Imbiss, Restaurant, Friseur, Fingernagelstudios, … wie werden dort die Gelder und somit auch die Erlöse und die für den Staat vereinnahmte Umsatzsteuer nachgehalten? Offene Ladenkasse, Schwarzkasse, moderne Computerkassen oder sogar Tablets und Smartphones werden dafür eingesetzt. Und gerade hier liegt das Problem. Die OECD hat sich in ihrem Bericht über „Technische Lösungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und Steuerbetrug“ erst jüngst wieder zur weltweiten Manipulation bei Bareinnahmen geäußert. Dort steht, wie es um die Steuerehrlichkeit bestellt ist. Hierin sieht Herr Gerd Achilles, Verfasser des Beitrages „Kassen–Nachschau nach §146b AO“ (www.der-betrieb.de) die Reaktion des Gesetzgebers auf die bekannten weltweiten manipulativen Handlungen. Indem ein eigenständiges und steuerartübergreifendes Instrument der Steuerkontrolle geschaffen wurde. Im Fokus stehen hierbei die zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme oder der offenen Ladenkasse. Das ganze unabhängig von Gewinnermittlungsart oder Rechtsform.

In seinem Beitrag erklärt Herr Achilles neben konkreten Anlässen für eine Kassen–Nachschau die zu beachtenden Besonderheiten bei den jeweils eingesetzten Systemen. Wichtige Informationen zum Zeitraum, insbesondere auch den Transfer zu Prüfungstechniken wie der Schnittstellen–Verprobung (SSV) oder der Summarischen Risikoprüfung (SRP) bereits im laufenden Geschäftsjahr, werden dargelegt. Aber auch Klassiker wie die Systemprüfung oder der Kassensturz werden genau beschrieben. Neben zahlreichen formalen Regelungen beantwortet er knifflige Praxisfragen mit seinem umfassenden Erfahrungsschatz. Ferner gibt Herr Achilles einen Ausblick auf die Änderungen zum 01.01.2020/2023 mit der dann bestehenden Belegerteilungspflicht und den stetig wachsenden weiteren Möglichkeiten der Kassen–Nachschau. Der Übergang zur Außenprüfung nebst Exkurs zur Selbstanzeige und der Abschluss der Kassen–Nachschau bilden u.a. den Showdown zum Schluss. Das Fazit drückt Herr Achilles sehr positiv, aber auch mit ermahnenden Worten aus. So werden für formelle und materielle Mängel, aber auch für bewusste Manipulationen ein erhöhtes Entdeckungsrisiko prophezeit. Die Formalprüfung nimmt einen noch größeren Platz im Prüferkoffer ein. Aber auch der Schutz der ehrlichen Steuerzahler wird bewusst in den Vordergrund gerückt, bevor er von allen Beteiligten Augenmaß und Fingerspitzengefühl einfordert.